Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Tennisschule
Mitch del Valle
Postanschrift:
Am Mühlbach 8
65830 Kriftel
Kontakt:
Telefon: 0172 – 692 82 92
Telefax: 06192 956504
E-Mail: info@mitch-del-valle.de
Vertreten durch:
Mitch del Valle
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
1146 877 0078 7 56 1206
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Tennisschule Mitch del Valle
Am Mühlbach 8
65835 Kriftel
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennisschule Mitch del Valle, nachstehend Tennisschule genannt, geschlossenen Verträge.
1. Vertragsabschluss
Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach schriftlicher oder mündlicher Bestätigung zustande. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn Sie durch mich schriftlich oder mündlich bestätigt werden.
Die Anmeldung zum Tennistraining erfolgt ausschließlich schriftlich mit Unterzeichnung des Trainingsvertrages und der zugestellten Rechnung.
Nach Annahme der Trainingsanmeldung durch die Tennisschule erfolgt die Gruppeneinteilung und Terminabsprache.
Bei Zustandekommen des Vertrages werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anerkannt.
Die Tennisschule ist in der Annahme eines Auftrages frei.
Für alle Trainingsteilnehmer sind die Platz- und Hallenordnung der jeweiligen Vereine und kommerziellen Anlagen, auf denen das Training stattfindet, verbindlich.
2. Training
Das Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining mit 45, 60, 90 oder 120 Minuten. Die genauen Laufzeiten der Trainingseinheiten sind den jeweiligen Anmeldeformularen (Sommer/Wintertraining) zu entnehmen. In den Ferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Training statt – ausgenommen individuell vereinbarter Stunden.
Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit 2 bis 5 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet.
Die Tennisschule teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke ein. Dabei versucht die Tennisschule auf die Wünsche der Schüler nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Ein Anrecht, Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht seitens des Kunden nicht. Der Tennisschule ist es gestattet, während einer Saison einen Trainerwechsel vorzunehmen oder Trainer ersatzweise einzusetzen.
Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Zeitplanveränderungen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Sollte die geplante Teilnehmeranzahl nicht zustande kommen, so gilt automatisch die Gebühr für die jeweils entstandene Teilnehmeranzahl. Sollte ein Spieler sein Gruppen- oder Einzeltraining nicht wahrnehmen können, so kann die Trainerstunde an andere Personen übertragen werden. Die Tennisschule ist hierüber vorab zu informieren. Saison- und Gruppenkurse gelten ab der zweiten teilgenommenen Trainingseinheit als gebucht und können nicht mehr abgesagt werden. Dies gilt auch, wenn ein/e Kursteilnehmer/in komplett oder teilweise für die Saison ausfällt.
3. Aufsicht bei Kindern
Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Tennisschule kann leider vor und nach dem Training keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern müssen deshalb Sorge tragen, ihr Kind pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Die Tennisschule übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
4. Ausschluss vom Training
Die Tennisschule behält sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folgen leisten oder das Training stören. Dies gilt insbesondere für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass Ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbetrieb bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat die/der Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines anteiligen Trainingsentgeltes.
5. Ausgefallene Stunden/Absage von Stunden
Sofern vereinbarte Trainingstermine seitens der Tennisschule nicht eingehalten werden können, wird der Unterricht innerhalb der jeweiligen Saison nachgeholt, oder die Trainingsgebühr wird, wenn dies trotz bester Bemühungen nicht möglich ist, zurückerstattet.
Sofern ein Trainer der Tennisschule durch Krankheit, Fortbildung oder Urlaub nicht im Stande ist, den Unterricht zu leiten, kann ein entsprechend qualifizierter Trainer diesen Unterricht übernehmen.
Seitens des Kunden muss einzeln gebuchter Unterricht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, anderenfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung, der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt jedoch erhalten. Ein Anspruch des Kunden auf Nachholung dieser ausgefallenen Stunde besteht nicht.
Vereinbartes Dauertraining kann sowohl als Gruppenstunde, wie auch als Einzelstunde bei Nichtteilnahme einzelner oder aller Kunden weder anteilig noch ganz erstattet oder nachgeholt werden.
Nach Beginn eines Feriencamps, Kindergarten- oder Schnupperkurses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Trainerentgeltes bei Nichtwahrnehmung der Trainingsstunden.
Wir übernehmen keine Garantie für die Bespielbarkeit der Außen- oder Hallenplätze.
Bei Unbespielbarkeit des Platzes fällt das Training für Gruppenstunden aus. Der Anspruch auf das vereinbarte Trainingsentgelt bleibt bestehen. Ab der dritten ausgefallenen Stunde bemüht sich die Tennisschule um Nachholung der Stunde. Bei Einzelstunden wird die Stunde neu vereinbart.
6. Platzvermietung
Die Tennisschule verfügt über einen Outdoor-Privatplatz (Sand) in Liederbach (Grüne Mitte), der auch ohne Trainingseinheit gebucht werden kann. Einzelstunden können direkt über unser Online-System gebucht werden. Dafür ist eine einmalige Registrierung erforderlich.
Eine Stornierung der Buchung ist bis 24 Stunden vor dem gebuchten Termin möglich. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Tennisschule.
7. Publizierung im Internet
Der/die Teilnehmer/in eines Tenniskurses, Tennis-Camps oder Tennisurlaubs stimmt mit seiner/ihrer Teilnahme an dem Kurs/Veranstaltung der Tennisschule zu, dass von ihm/ihr gemachte Foto- und Filmaufnahmen für Veröffentlichungen, Berichte in Printmedien, Sozialen Medien und auf der Homepage der Tennisschule veröffentlicht werden dürfen. Eine Verwendung der Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke oder ein Inverkehrbringen durch Überlassung der Aufnahme an Dritte außer den übergeordneten Verbänden des Vereins ist unzulässig. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail widerrufen werden.
8. Haftung
Die Haftung der Tennisschule für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Beanstandungen wegen mangelhafter und fehlender Leistung sind der Tennisschule spätestens nach 2 Tagen auf die Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und Sachen. Die Frist beginnt in dem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt die Leistung der Tennisschule als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
8. Inkasso
Die Preisliste gilt jeweils bis zum Erscheinen der neuen Preisliste. Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer Einzeltrainingseinheit, bei Trainingsblöcken nach Rechnungsstellung fällig.
Das vereinbarte Trainingsentgelt für Einzelstunden, Kindergarten- und Schnupperkurse ist jeweils mit Beendigung der ersten Trainingseinheit fällig.
Das Trainingsentgelt eines Feriencamps ist am 1. Tag des Campbesuchs zu zahlen.
Bei Buchung von saisonalem Dauertraining erfolgt eine Rechnungstellung über das Trainingsentgelt und die etwaig anfallende Platzmiete. Trainingsentgelt und Platzmiete sind nach Rechnungstellung sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen.
9. Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei der Tennisschule elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings ist die Tennisschule befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren. Beachten Sie bitte unsere Datenschutzbestimmungen.
10. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.
Stand 01.09.2023